Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle News-Beiträge der Wettbewerbszentrale. Ältere News-Beiträge können über die
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Eine öffentliche Bestellung und Vereidigung wird nach den aktuellen Sachverständigen-Ordnungen der Bestellungskörperschaften (SVO) regelmäßig für einen Zeitraum von 5 Jahren befristet. Eine Verlängerung bis zum 68., längstens bis zum 71. Lebensjahr ist möglich. Hierin sehen manche Sachverständige jedoch einen schwerwiegenden Eingriff in ihre berufliche Tätigkeit. So auch ein 75 Jahre alter Professor, der für die Sachgebiete „EDV im Rechnungswesen und Datenschutz“ sowie „EDV in der Hotellerie“ von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (IHK) bestellt worden war und dessen Bestellung nach der SVO bis zur Vollendung des 71. Lebensjahres verlängert worden war. Sein Antrag auf weitere Verlängerung wurde von der IHK abgelehnt.
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Ein Rechtsstreit der Wettbewerbszentrale mit einer bayerischen Molkerei endete mit einem Vergleich vor dem Landgericht München. Darin verpflichtete sich die Molkerei, ihre Produkte nicht mehr mit geografischen Herkunftsangaben zu versehen, ohne in unmittelbarer räumlicher Nähe zu dieser Angabe einen Hinweis auf die tatsächliche Herkunft des Produktes aufzunehmen
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In einem aktuellen Fall der Wettbewerbszentrale hat das LG Berlin (Beschluss vom 05. 01. 2012 Az. 52 O 4/12) einer Hotelkette untersagt, in der Bundesrepublik Deutschland mit Hinweisen auf eine Sterneklassifizierung zu werben, sofern dem keine gültige Zertifizierung nach Maßgabe der deutschen Hotelklassifizierung zugrunde liegt.
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Mit Urteil vom 07.07.2011 (Az. I ZR 173/09) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass sich ein Unternehmer grundsätzlich an den in seiner Werbung für eine Rabattaktion angegebenen Zeitraum zu halten hat. Wenn diese Rabattaktion über den angegebenen Zeitraum hinaus fortgeführt wird, kann dies irreführend im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG sein.
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Die Wettbewerbszentrale hat für das Jahr 2011 im Vergleich zum Vorjahr eine höhere Anzahl von wettbewerbsrechtlichen Beschwerden in der Immobilienbranche verzeichnet. Erfreulicherweise musste die Wettbewerbszentrale ihren Unterlassungsanspruch nur in Einzelfällen vor Gericht einklagen.
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Eine große Elektronikmarktkette bewarb im April 2011 den Verkauf von iTunes-Karten, mit denen man auf der Musikplattform Titel herunterladen kann, mit dem Angebot, eine Karte, die 25 € Gut-haben aufweist, zum Preis von 20 € zu erwerben. Außer dem Hinweis auf einen Aktionszeitraum von etwas mehr als einer Woche fanden sich keinerlei einschränkende Hinweise in der Werbung.
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Der Bundesgerichthof (BGH) hat mit Urteil vom 21.12.2011, Az. I ZR 190/10 entschieden, dass die Regelungen der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV) auch für Vorführwagen gelten können.
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In einem aktuellen Fall der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Konstanz mit Versäumnisurteil vom 01.12.2011, Az. 8 O 43/11 KfH, ein Unternehmen wegen irreführender Blickfangwerbung zur Unterlassung verurteilt. Der Anbieter warb für verschiedene Tarifangebote wie D-Netz Handytarife mit der Angabe „Kein Mindestumsatz“.
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Die jüngst veröffentlichte „Coaching-Newsletter“-Entscheidung des BGH (Urteil vom 19.05.2011, Az.: I ZR 147/09) befasst sich mit den Herabsetzungsverboten in § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG und § 4 Nr. 7 UWG. Insbesondere hat der BGH in Abkehr von früheren Urteilen festgestellt, dass eine vergleichende Werbung im Sinne von § 6 UWG neben dem Erkennbarmachen konkreter Wettbewerber zwingend einen Vergleich der von diesen angebotenen, hinreichend austauschbaren Produkten voraussetzt.
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Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist die Verteilung der Werbesendung "Einkauf Aktuell" durch die Deutsche Post AG nicht deshalb wettbewerbsrechtlich zu beanstanden, weil sie redaktionelle Beiträge enthält. Dies hat der I. Zivilsenat mit Urteil vom 15.12.2011 – AZ I ZR 129/10 entschieden.
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