Kfz-Branche
Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle News-Beiträge der Wettbewerbszentrale. Ältere News-Beiträge können über die
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Mit der zum 11.06.2010 erfolgten Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG ergeben sich erhebliche Änderungen bei der Werbung für die Finanzierung von Fahrzeugen.
Die Richtlinie zielt darauf ab, die Stellung des Verbrauchers gegenüber den Kreditinstituten zu stärken und Informationen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Kreditvertrages in allen Mitgliedstaaten der EU zu standardisieren. Weiteres Ziel der Richtlinie ist es, Lockvogelangeboten mit Zinssätzen, die den meisten Verbrauchern im Ergebnis nicht zugänglich sind, entgegen zu wirken.
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Mit Urteil vom 04.05.2010 hat das Oberlandesgericht Dresden, Az. 14 U 46/10 die Berufung eines Autoglasbetriebs gegen ein Urteil des Landgerichts Dresden zurückgewiesen. Das Landgericht hatte auf Antrag der Wettbewerbszentrale dem an der polnischen Grenze ansässigen Autoglasbetrieb unter anderem untersagt, den Firmen- und Domainbestandteil „International“ zu führen.
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Heute sind die neuen Regeln für die Bewerbung von Verbraucherkrediten zum Beispiel beim Autokauf oder dem Kauf von Fernsehern und Möbeln in Kraft getreten. Die neuen Regeln, die für Banken und Handelsunternehmen gleichermaßen gelten, sollen Lockangeboten entgegenwirken, die die Mehrzahl der Verbraucher dann auf Nachfrage nicht wahrnehmen kann.
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Da eine nicht unerhebliche Zahl von Kfz-Versicherungen bei der Regulierung von Steinschlagschäden ihre Abrechnungspraxis geändert hat, rät die Wettbewerbszentrale zu einem vorsichtigen Umgang mit der Werbung für eine „kostenlose“ Steinschlagreparatur teilkaskoversicherter Fahrzeuge.
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Bei der Wettbewerbszentrale gehen trotz eindeutiger Rechtslage nach wie vor Beschwerden gegen Kfz-Sachverständige und Werkstätten wegen unlauterer Akquisemethoden ein.
Besonderes häufig ist dies im Bereich der Abwicklung von Kraftfahrzeugschäden. Hier versucht die Versicherungswirtschaft den ersten Zugriff auf den Geschädigten, um mit eigenen Sachverständigen und Partnerwerkstätten zum Zuge zu kommen.
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Aus aktuellem Anlass bitten die ZLW (Zentralvereinigung des Kfz-Gewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs e.V.) und die Wettbewerbszentrale alle Betriebe, insbesondere diejenigen, die in der Rechtsform einer GmbH & Co KG geführt werden, ihre Impressi auf ihren jeweiligen Internetseiten, aber auch in Internetfahrzeugbörsen zu überprüfen und ggf. der Rechtslage anzupassen.
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Die Wettbewerbszentrale lädt ihre Mitglieder herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung am 13. Mai 2009 in Bad Homburg ein
Einladung/Programm.
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Die UWG-Novelle ist am 30.12.2008 in Kraft getreten, nachdem der Bundestag Ende November in zweiter und dritter Lesung die von der Bundesregierung vorgeschlagene UWG-Novelle verabschiedet und auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 19.12.2008 dem Gesetzentwurf zugestimmt hatte. Das Gesetz dient der Umsetzung der
Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG).
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In jüngster Zeit hat die Wettbewerbszentrale zahlreiche Beschwerden aus der Wirtschaft erhalten, wonach Tankschutzbetriebe die Bezeichnung „TÜV“ in irreführender Weise verwenden. Die betreffenden Unternehmen hatten für ihre Leistungen z.B. in Branchenbüchern mit „Tankraumsanierung – Tankreparaturen – TÜV-Abnahmen …“ oder ähnlich geworben. Tatsächlich wurden die beworbenen TÜV-Leistungen aber gar nicht
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Mit jüngst veröffentlichtem Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass auf einer Internetseite im Rahmen des erforderlichen Impressums nicht zwingend eine Telefonnummer angegeben werden muss (Urteil vom 16.10.2008, Rechtssache C-298/07). Zwar sei die
Richtlinie 2000/31/EG über den elektronischen Geschäftsverkehr dahin auszulegen, dass der Diensteanbieter verpflichtet ist,
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