Allgemeine Geschäftsbedingungen
Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle News-Beiträge der Wettbewerbszentrale. Ältere News-Beiträge können über die
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Der Wettbewerbszentrale wurde eine Beschwerde übersandt, wonach eine Detektei mit dem Hinweis geworben hat:
„Als seriöse Detektei und kompetente Detektive sind wir Mitglied im Bund Deutscher Kriminalbeamter“.
Der in der Werbung genannte Bund deutscher Kriminalbeamter (BDK) ist ein selbständiger, parteipolitisch unabhängiger Berufsverband der Angehörigen der deutschen Kriminalpolizei und der übrigen, im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung tätigen Mitarbeiter des Bundes und der Länder.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 07.06.2011, Az. XI ZR 388/10) eine Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung eines Darlehenskontos in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank für unwirksam erklärt. Nach der Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Darlehensverträge ließ sich die Bank beim Abschluss von Darlehensverträgen die Bezahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des Darlehenskontos versprechen.
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Die Wettbewerbszentrale hatte ein Telekommunikationsunternehmen auf Unterlassung in Anspruch genommen, welches in einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine vorformulierte Einwilligungserklärung für die Übermittlung von Werbung per Post, E-Mail, Fax und die Ansprache per Telefon vorsah.
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In einem aktuellen Urteil (Az. XI ZR 3/10) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine Klausel in einem Bausparvertrag, nach der der Kunde in jedem Fall 1% der Bausparsumme an die Bank zu zahlen hat, wirksam ist. Konkret sieht die Klausel vor, dass nach Abschluss des Bausparvertrages 1% der Bausparsumme als Abschlussgebühr fällig wird
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Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Urteil vom 21.05.2010, Az. 10 U 60/08 ein Urteil des Landgerichts Stendal vom 28.11.2008 bestätigt, wonach Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, die die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche von 5 Jahren nach § 438 Abs. 1 Ziff. 2b BGB bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist, auf 6 Monate bzw. 2 Jahre verkürzen.
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Zu diesem Ergebnis kommt der europäische Gerichtshof (EuGH) in einem aktuellen Urteil. Allerdings müssen die Käufer der Schlüsselwörter in ihrer Werbeanzeige darauf achten, dass die Internetnutzer leicht erkennen können, von wem die Waren angeboten werden, damit es zu keiner Herkunftstäuschung kommt (Urteil v. 23.03.2010 in den Rechtssachen C-236/08 bis C-238/08).
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In einer aktuellen Entscheidung hatte der Bundesgerichtshof (BGH) über drei Klauseln zum Widerrufs- und Rückgaberecht eines Internethändlers zu entscheiden (Urteil vom 9.12.2009, Az. VIII ZR 219/08).
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In einem aktuellen Urteil (Entscheidung vom 11.11.2009, Az. VIII ZR 12/08) hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu Gunsten von HappyDigits entschieden, dass eine in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vorformulierte Einwilligungserklärung für die Verwendung von Kundendaten zu Werbezwecken per Post und zu Marktforschungszwecken zulässig ist, wenn der Kunde deutlich darauf hingewiesen wird, dass er diese Klausel streichen kann. Die Streichung kann zum Beispiel durch direktes Durchstreichen oder durch Ankreuzen eines Kästchens geschehen.
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Der Bundesgerichtshof hat in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 17.09.2009, Az. Xa ZR 40/08) eine entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) einer deutschen Fluggesellschaft für unwirksam erklärt. Nach den AGB der Fluggesellschaft sollte der Kunde in den Fällen, in denen der von seinem Kreditkarten- oder Geldinstitut eingezogene Flugpreis rückbelastet wurde, eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro bezahlen.
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Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 16.07.2009, Az: III ZR 299/08 die Frage entschieden, ob die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunk-Service-Providers für einen Online-Tarif vereinbarte Rechnungstellung lediglich per Online-Rechnung, die im Internetportal des Anbieters bereit gestellt wird, von den Kunden abgerufen, heruntergeladen und ausgedruckt werden kann, eine unangemessenen Benachteiligung von Verbrauchern darstellt.
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