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Pressemitteilungen
Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Wettbewerbszentrale. Ältere Pressemitteilungen können über die
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Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Düsseldorf gegen den Telekommunikationsanbieter Tele2 erneut eine Ordnungsstrafe wegen unerlaubter Werbeanrufe verhängt. Die Höhe der Strafe hat sich dabei verdoppelt: Nachdem bereits mit – nunmehr rechtskräftigem - Beschluss vom 29.06.2007 (Az. 38 O 188/04) ein Ordnungsgeld von 100.000 Euro gegen das Unternehmen verhängt worden war, beläuft sich die Sanktion aufgrund des aktuellen Beschlusses vom 12.12.2007 (Az. 38 O 188/04 – nicht rechtskräftig) auf 200.000 Euro.
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Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Düsseldorf gegen das Telekommunikationsunternehmen Tele2 ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000,-- € verhängt (Beschluss v. 29.06.2007, Az. 38.O.188/04 – nicht rechtskräftig).
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Mehrere Gerichte haben auf Antrag der Wettbewerbszentrale in der jüngsten Zeit unterschiedlichen Unternehmen – überwiegend aus der Telekommunikationsbranche - untersagt, im Rahmen der Telefonakquise potentielle Kunden ohne deren Einverständnis anzurufen bzw. anrufen zu lassen:
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Wer kennt sie nicht: die Anrufe „Kennen Sie Tele2 ?“ oder die „kostenlosen Angebote“, „Sparen mit Preselect“ ....
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