E-Commerce/IT
Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle News-Beiträge der Wettbewerbszentrale. Ältere News-Beiträge können über die
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Die Hersteller vor allem hochwertiger und preisintensiver Markenprodukte greifen in ihren Lieferverträgen mitunter zu dem Mittel, Händlern den Vertrieb über das Internet zu beschränken oder ganz zu verbieten. Einem Prestigeverlust der Marke durch ein „Verramschen“ der Ware soll dadurch vorgebeugt werden. Der EuGH hat in einer aktuellen Entscheidung vom 13. Oktober 2011 dem Ausschluss des Internetvertriebs durch Händler in einem selektiven Vertriebssystem einen Riegel vorgeschoben und sich damit dem Votum des Generalanwaltes (
vgl. Aktuelles vom 27.05.2011) angeschlossen.
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Am 03. August 2011 wurde das „Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge“ im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. Teil I Nr. 41). Damit treten die Änderungen zum Widerrufsrecht am 04. August 2011 in Kraft.
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Ende Juni 2011 hat das Europäische Parlament den Entwurf einer Richtlinie über Rechte der Verbraucher im Onlinehandel (VerbraucherrechteRL) angenommen und sich damit u. a. für die „Button-Lösung“ zum Schutz vor Kostenfallen im Internet ausgesprochen:
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Die Hersteller vor allem hochwertiger und preisintensiver Markenprodukte sehen sich vielfach mit dem Umstand konfrontiert, dass ihre Produkte zu erheblich herab gesetzten Preise über das Internet verkauft und dort teilweise auch „verramscht“ werden. Die Industrie sucht daher nach Wegen, dieses Gebaren zu unterbinden und greift dazu auch zu dem Mittel, den Internetvertrieb auszuschließen. Dem sind jedoch rechtlich enge Grenzen gesetzt, wie ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zeigt,
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EBay-Händler dürfen nach den Grundsätzen von ebay nicht gleichzeitig mehr als drei Angebote mit identischen Artikeln anbieten. Ein Verkäufer von Autozubehör hatte jedoch sechs identische Radioblenden und Adapterkabel im „Sofort-Kaufen-Format“ auf der Internetplattform eBay angeboten und damit unstreitig gegen die eBay Grundsätze zum Einstellen identischer Artikel verstoßen. In diesem Verhalten sah ein anderer eBay-Verkäufer einen Wettbewerbsverstoß.
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In einem aktuell veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ging es u.a. um die Frage, ob eBay Bilder in Angeboten manuell kontrollieren muss, um eine mögliche Markenrechtverletzung seiner Anbieter auszuschließen. Dies hat der BGH verneint (I ZR 139/08).
Im vorliegenden Fall war der Hersteller des Kinderhochstuhls TrippTrapp der Auffassung, dass eBay keine ausreichenden und zumutbaren Maßnahmen getroffen hätte, um zu verhindern, dass markenverletzende Angebote auf ihrem Online-Marktplatz erschienen.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass ein Verbraucher, der seine im Versandhandel bestellte Ware lediglich prüft, nach Ausübung seines Widerrufsrechts keinen Wertersatz an den Verkäufer zahlen muss. Das gilt auch dann, wenn durch die Prüfung eine Verschlechterung der Ware eintritt (Urteil vom 3.11.2010, Az. VIII ZR 337/09.
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Mit dieser und ähnlichen Werbeaussagen wurden im Internet entsprechende Dokumente zum Kauf angeboten. Dabei wies der Anbieter nur am Rande darauf hin, dass diese Dokumente „nicht gegenüber Ämtern und Firmen“ gebraucht werden dürfen und dass der Missbrauch strafbar ist.
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Bei der Wettbewerbszentrale gehen im Zusammenhang mit Fernabsatzgeschäften immer wieder Beschwerden über Unternehmen ein, die ihre Verpflichtung zur Rücknahme der Ware im Fall der Ausübung des Widerrufsrechtes zu umgehen bzw. dem Verbraucher die Ausübung des Rückgaberechts zu erschweren versuchen.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Internetversandhändler einen Verbraucher nicht mit den Versandkosten für die Hinsendung der Ware an den Verbraucher belasten darf, wenn dieser von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch macht.
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