Fahrschulwesen
Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle News-Beiträge der Wettbewerbszentrale. Ältere News-Beiträge können über die
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Erneut musste sich die Wettbewerbszentrale mit dem Versuch beschäftigen, durch eine verabredete Unterlassungserklärung eine berechtigte Abmahnung zu unterlaufen.
Fünf Fahrschulen warben Anfang März 2011 für die Durchführung von freiwilligen Fortbildungsseminaren für Fahranfänger mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der Probezeitverkürzung. Wenn man die dort angegebene Telefonnummer kontaktierte, erhielt man die Auskunft, dass in Kürze ein solcher Kurs beginne und man sich mit einer der fünf Fahrschulen in Verbindung setzen sollte.
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Dass sich der Versuch, eine Unterlassungserklärung zu verabreden, um „Kosten“ zu sparen nicht lohnt, mussten 3 Fahrschulen aus Norddeutschland erfahren, die nach Abschluss der gerichtlichen Auseinandersetzungen mit der Wettbewerbszentrale Kosten von mehr als 5.000 Euro zu tragen haben.
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Zum 31.12.2010 ist der Modellversuch 2. Fahrausbildungsphase mit dem Fortbildungsseminar für Fahr-anfänger bundesweit ausgelaufen. So genannte „FSF-Seminare“ können also von den Fahrschulen nicht mehr durchgeführt und damit auch nicht mehr beworben werden.
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Zu diesem Ergebnis kommt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung, mit der er die Verweigerung der Erteilung einer Fahrschulerlaubnis als rechtens beurteilt hat (Bayerischer VGH, Beschluss vom 25. Oktober 2010, Az. 11 ZB 09.3237).
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Heute sind die neuen Regeln für die Bewerbung von Verbraucherkrediten zum Beispiel beim Autokauf oder dem Kauf von Fernsehern und Möbeln in Kraft getreten. Die neuen Regeln, die für Banken und Handelsunternehmen gleichermaßen gelten, sollen Lockangeboten entgegenwirken, die die Mehrzahl der Verbraucher dann auf Nachfrage nicht wahrnehmen kann.
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Die Wettbewerbszentrale beanstandete eine Internetplattform, die Fahrschülern die Möglichkeit bietet,
die Kontaktdaten von bundesweit 18.000 Fahrschulen abzufragen.
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Die Wettbewerbszentrale lädt ihre Mitglieder herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung am 13. Mai 2009 in Bad Homburg ein
Einladung/Programm.
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Die UWG-Novelle ist am 30.12.2008 in Kraft getreten, nachdem der Bundestag Ende November in zweiter und dritter Lesung die von der Bundesregierung vorgeschlagene UWG-Novelle verabschiedet und auch der Bundesrat in seiner Sitzung am 19.12.2008 dem Gesetzentwurf zugestimmt hatte. Das Gesetz dient der Umsetzung der
Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG).
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Die Wettbewerbszentrale hat in der Vergangenheit mehrfach darauf hingewiesen, dass im Rahmen eines nach § 5 Telemediengesetzes vorzuhaltenden Internetimpressums in diesem Impressum eine Telefonnummer zur telefonischen Kontaktaufnahme anzugeben ist. Der Europäische Gerichtshof hat nunmehr in einem aktuellen Urteil (Urteil vom 16.10.2008, Rechtssache C-298/07) entschieden, dass die Angabe einer solchen Telefonnummer
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Das BMJ hat heute einen Leitfaden zur Impressumspflicht veröffentlicht, um zu mehr Rechtssicherheit im Internethandel beizutragen. Dieser soll Gewerbetreibenden als Orientierungshilfe bei der Gestaltung ihrer Anbieterkennzeichnung entsprechend den Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) dienen. Der Leitfaden wird ständig aktualisiert.
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