Tourismus
Pressemitteilungen
Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Wettbewerbszentrale. Ältere Pressemitteilungen können über die
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In dem von der Wettbewerbszentrale geführten Musterverfahren zu flexiblen Katalogpreisen von Reiseveranstaltern liegt nunmehr die lang erwartete Entscheidung des höchsten deutschen Zivilgerichtes vor. Gegenstand des Verfahrens war die Preisdarstellungspraxis der TUI Deutschland GmbH im Jahre 2006 herausgegebenen Katalog für das Zielgebiet „Mallorca, Spanien, Portugal“. Anders als sonst bei Reisekatalogen üblich erfuhr der Kunde nicht schon aus dem Preisteil den zu zahlenden Preis für die angebotenen Pauschalreisen. Vielmehr wurde er aufgefordert, die mit einem im Katalog dargestellten
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Mit Urteil vom 19.03.2010, Az. 02HK O 1900/09 (nicht rechtskräftig) hat das LG Leipzig in einem von der Wettbewerbszentrale betriebenen Klageverfahren der Unister GmbH die rechtswidrige Gestaltung des Buchungsportals unter www.flüge.de untersagt.
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Die Wettbewerbszentrale hat Buchungsbedingungen von Hotelketten im Hinblick auf die Stornoregelungen beanstandet. Die Hotelketten, darunter so namhafte Anbieter wie etwa Steigenberger, ACCOR, InterContinental u. a., hatten neben flexiblen Übernachtungstarifen auch solche Tarife angeboten, bei denen dem Kunden keine Stornierungsmöglichkeit eingeräumt wurde. In den hierauf bezogenen Buchungsbedingungen war vorgesehen, dass bei dennoch erfolgender Stornierung keine Rückerstattung des vorausbezahlten Übernachtungspreises erfolgen sollte.
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Mit Urteil vom 20.04.2009, AZ: 6 U 48/08 (nicht rechtskräftig) hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main auf Klage der Wettbewerbszentrale der Fluggesellschaft Condor einen Verkaufswettbewerb für Reisebüros untersagt. Condor hatte im Jahr 2007 damit geworben, dass die zehn Reisebüros, die innerhalb eines viermonatigen Aktionszeitraumes die meisten Flüge mit Condor auf die Kanarischen Inseln verkauften, als Gewinn einen Einkaufsgutschein über € 5.000,00 erhielten. Zusätzlich
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Die Wettbewerbszentrale setzt sich schon seit geraumer Zeit dafür ein, dass in der Preiswerbung für Flugreisen eine klare Endpreiswerbung zu erfolgen hat, die sämtliche obligatorischen Preisbestandteile umfasst. In der Vergangenheit hatten Gerichte fehlende Endpreisangaben oftmals als wettbewerbsrecht-lich nicht verfolgbare Bagatelle eingestuft. Die Wettbewerbszentrale sieht sich nunmehr durch ein erst jetzt vorliegendes Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. bestätigt
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Die Wettbewerbszentrale empfiehlt Fluggesellschaften, unbedingt im Rahmen ihrer Internetauftritte Inklusivpreise anzugeben. Sie hatte sich bereits im vergangenen Jahr für mehr Transparenz bei der Flugpreiswerbung ausgesprochen und die Branche auf das Problem aufmerksam gemacht. Etliche Airlines hatten schließlich nach Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale wegen intransparenter Preisgestaltung strafbewehrte Unterlassungserklärungen abgegeben
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Die Wettbewerbszentrale ist gegen mehrere Fluggesellschaften vorgegangen, die ohne Endpreisangabe für die von dort angebotenen Flugreisen werben.
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Rechtzeitig vor Beginn der Hauptreisezeit hat die Wettbewerbszentrale ein Urteil des Landgerichts Dresden (Az. 44 O 0356/05) erwirkt, welches die Werbung für ein Widerspruchsregister zur Organtransplantation verbietet.
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Der vor dem Landgericht Stuttgart anhängige Rechtsstreit um die Ankündigung des Bahnticket-Verkaufs durch den Discounter Lidl ist von den Parteien für erledigt erklärt worden.
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Im Rahmen eines beim Landgericht Köln geführten Rechtsstreits hat sich die irische Fluglinie Ryanair strafbewehrt dazu verpflichtet, zukünftig in Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Luftbeförderungsverträgen gegenüber Verbrauchern die Klausel „Sämtliche bezahlten Beträge (einschließlich Steuern und Gebühren) sind nicht erstattbar“
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