Mitgliedschaft
Mitglied werden
Mitglied kann gemäß § 3 der Satzung jede natürliche und juristische Person, die ein Gewerbe betreibt, sowie jede Personenvereinigung werden. Die Aufnahme erfolgt durch das Präsidium oder durch den Hauptgeschäftsführer und kann mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs gekündigt werden.
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag wird gemäß § 4 der Satzung in freier Vereinbarung mit jedem Mitglied festgesetzt. Seine Höhe orientiert sich an den zur Erfüllung des Vereinszwecks benötigten Mitteln sowie den wirtschaftlichen Möglichkeiten des einzelnen Mitglieds. Um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds zu berücksichtigen, ist der Beitrag für Unternehmen und Gewerbetreibende nach der Umsatzgröße gestaffelt. Der Beitrag für Organisationen der gewerblichen Wirtschaft richtet sich nach der Größe des Jahresetats. Der Jahresbeitrag gilt für das Kalenderjahr. Er ist unabhängig vom Eintrittdatum innerhalb des Kalenderjahres für das volle Jahr zu entrichten.
Prozesskostenfonds
Der Jahresbeitrag der Mitglieder dient der Deckung des Verbandsbetriebs. Um die notwendige Prozessführung der Wettbewerbszentrale zu gewährleisten, wird neben dem Verbandshaushalt ein Prozesskostenfonds geführt, der im Umlageverfahren von den Mitgliedern der Wettbewerbszentrale finanziert wird.
Die Einzahlung in den Prozesskostenfonds erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Teilnahme bzw. Nichtteilnahme am Umlageverfahren berührt damit nicht die Mitgliedschaftsrechte. Über 80 % der Mitglieder beteiligen sich jedoch am Prozesskostenfonds, da nur auf diese Weise sichergestellt ist, dass die Wettbewerbszentrale Wettbewerbsverstöße auch gerichtlich verfolgen kann.
Die Einzahlung in den Prozesskostenfonds erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Teilnahme bzw. Nichtteilnahme am Umlageverfahren berührt damit nicht die Mitgliedschaftsrechte. Über 80 % der Mitglieder beteiligen sich jedoch am Prozesskostenfonds, da nur auf diese Weise sichergestellt ist, dass die Wettbewerbszentrale Wettbewerbsverstöße auch gerichtlich verfolgen kann.

