Hinweise zur Beschwerdestelle
- Per Brief (Wettbewerbszentrale, Postfach 2555, 61295 Bad Homburg)
- Per Telefax (06172 – 121510)
- Mit dem Online-Beschwerdeformular
- Per E-Mail
Bitte geben Sie immer Ihren Namen und Ihre postalische Adresse an. Für die schnellere Kommunikation ist die Nennung einer E-Mail-Adresse und Telefonnummer hilfreich.
Wir empfehlen eine postalische Beschwerde, weil nur so sichergestellt ist, dass uns insbesondere die Originale der Werbemaßnahmen vorliegen oder wir Ausdrucke der Webseiten von dem Tag erhalten, an dem Sie den Wettbewerbsverstoß festgestellt haben.
Bei der Bearbeitung halten wir uns an die folgenden Regeln, um die schnelle und effektive Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zu gewährleisten. Erläuterungen finden Sie unter den jeweiligen Hyperlinks:
- Jedermann kann sich bei der Wettbewerbszentrale über einen Wettbewerbsverstoß beschweren. Anonyme Beschwerden werden von uns allerdings nicht bearbeitet!
- Die genaue Art des Wettbewerbsverstoßes muss uns mitgeteilt werden
- Kann der Wettbewerbsverstoß nicht durch Dokumente belegt werden, benötigen wir für die Rechtsverfolgung eine eidesstattliche Versicherung
- Je nach Art des Wettbewerbsverstoßes müssen uns (ggf. neben der Beschwerde-E-Mail oder dem Ausfüllen des Beschwerdeformulars) weitere Informationen postalisch zur Verfügung gestellt werden
- Bei Verwendung des Online-Formulars erfolgt keine Benachrichtigung des Beschwerdeführers per Post. Sollte der Beschwerdeführer eine E-Mail Adresse angeben, wird an diese E-Mail Adresse eine automatische Eingangsbestätigung versendet. Wir behalten uns vor, bei Missbrauch des Beschwerdeformulars gegen den Absender vorzugehen.
- Wir versichern Ihnen die vertrauliche Behandlung Ihrer personenbezogenen Daten (Datenschutzhinweis)
Jedermann kann sich bei der Wettbewerbszentrale über einen Wettbewerbsverstoß beschweren. Anonyme Beschwerden werden von uns allerdings nicht bearbeitet
Im Streitfall müssen wir die Möglichkeit haben, mit Ihnen Rücksprache zu nehmen. Die Beschwerde muss daher immer einen Ansprechpartner und eine postalische Anschrift enthalten (gerne zusätzlich auch eine Telefon- oder Telefaxnummer oder eine E-Mail-Adresse) .
Die genaue Art des Wettbewerbsverstoßes muss uns mitgeteilt werden
Kommentarlos zugesandte Werbemaßnahmen werden von uns nicht bearbeitet. Auch Angaben wie „Der Konkurrent X behindert mich“ oder „Die AGB des Anbieters X sind unzulässig“ reichen für eine Rechtsverfolgung nicht aus. Bitte nennen Sie uns Ihre konkrete Beanstandung, z. B. „Der Konkurrent X hat am … meine Werbeplakate in … überklebt“ oder „Die AGB des Anbieters X enthalten einen unzulässigen Haftungsausschluss (Punkt … AGB)“. Eine generelle und umfassende Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt nicht.
Entsprechend verfolgen wir auch keine Beschwerden, in denen lediglich allgemein auf die Nichteinhaltung von Informationspflichten oder einen Verstoß gegen die Anbieterkennzeichnungspflicht hingewiesen werden. Auch hier sind konkrete Verstöße vorzutragen (z. B. „Der Internet-Shop-Betreiber X räumt auf der Plattform … kein Widerrufs- oder Rückgaberecht ein“ oder „Das Impressum der Webseite … enthält keine ladungsfähige Anschrift“).
Entsprechend verfolgen wir auch keine Beschwerden, in denen lediglich allgemein auf die Nichteinhaltung von Informationspflichten oder einen Verstoß gegen die Anbieterkennzeichnungspflicht hingewiesen werden. Auch hier sind konkrete Verstöße vorzutragen (z. B. „Der Internet-Shop-Betreiber X räumt auf der Plattform … kein Widerrufs- oder Rückgaberecht ein“ oder „Das Impressum der Webseite … enthält keine ladungsfähige Anschrift“).
Kann der Wettbewerbsverstoß nicht durch Dokumente belegt werden, benötigen wir für die Rechtsverfolgung eine eidesstattliche Versicherung
Soll ein Wettbewerbsverstoß schnell abgestellt werden, muss in manchen Fällen eine einstweilige Verfügung vor Gericht erwirkt werden. Damit die Gerichte ohne Zeugenvernehmung entscheiden können, benötigen wir in den oben genannten Fällen eine eidesstattliche Versicherung. Hier finden Sie die Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung zum Herunterladen als PDF-Dokument, die Sie (auch am Rechner mit den vorgesehenen Formularfeldern) ausfüllen und ausdrucken können. Bitte schildern Sie in der eidesstattlichen Versicherung so genau wie möglich die Umstände, denen Sie einen Wettbewerbsverstoß entnehmen.
Je nach Art des Wettbewerbsverstoßes müssen uns (ggf. neben der Beschwerde-E-Mail oder dem Ausfüllen des Beschwerdeformulars) zusätzliche Informationen postalisch zur Verfügung gestellt werden
1. Belästigende Werbung
1.1 Telefaxwerbung
1.1 Telefaxwerbung
- Original oder gut lesbare Kopie des Ihnen zugesandten Telefax
- Eidesstattliche Versicherung darüber, dass Sie keine Einwilligung in den Erhalt von Werbung per Telefax erteilt haben
1.2 Telefonwerbung
- Eidesstattliche Versicherung über Tag und Uhrzeit des Anrufs, Anrufer, Hinweis darauf, für welches Unternehmen angerufen wurde, Gesprächsverlauf und Angabe, dass gegenüber dem werbenden Unternehmen keine Einwilligung in den Erhalt telefonischer Werbung erteilt wurde („Muster für einen Gesprächsvermerk bei unaufgeforderten Telefonanrufen“)
1.3 Sonstige Belästigungen
- Eidesstattliche Versicherung zu dem beanstandeten Verhalten mit genauer Beschreibung des Wettbewerbsverstoßes
2. Beschwerden über Informationspflichtenverletzungen
2.1 Verstöße auf Internet-Auktionsplattformen
2.1 Verstöße auf Internet-Auktionsplattformen
- Angabe des Mitgliedsnamens
- Angabe mindestens einer Artikelnummer oder des Shops
- Art des Wettbewerbsverstoßes. Eine Angabe wie „Anbieter XYZ verstößt gegen Informationspflichten“ reicht für eine Rechtsverfolgung nicht aus. Bitte nennen Sie uns Ihre konkrete Beanstandung, z. B. „Der Artikel (Nr. 123456) des Anbieters XYZ wird/wurde vom … bis … ohne Hinweis auf das Bestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechts beworben“.
2.2 Sonstige Internet-Shops oder Webseiten
- Ausdruck der Webseiten, aus denen das beanstandete Verhalten erkennbar wird (z. B. Artikelbeschreibung innerhalb einer gewerblichen Internet-Auktion ohne Angabe zum Widerrufs- oder Rückgaberecht). Impressum der Webseite (oder bei fehlendem Impressum eines gewerblichen Angebots Ausdruck, der das Fehlen dokumentiert)
3. Print-Werbung
- Originalwerbung oder gut lesbare Kopie mit Quellenangabe und gegebenenfalls Angabe, wann Sie die Werbung erhalten haben
4. Lockvogelangebote
4.1 Genaue Bezeichnung der Filiale unter Angabe der Adresse
4.2 Angabe des Zeitpunkts des Besuchs (Datum und Uhrzeit)
4.3 Vorlage der Originalwerbung
4.4 Konkrete Beschreibung des Besuchs, insbes. unter Berücksichtigung folgender Gesichtspunkte:
4.1 Genaue Bezeichnung der Filiale unter Angabe der Adresse
4.2 Angabe des Zeitpunkts des Besuchs (Datum und Uhrzeit)
4.3 Vorlage der Originalwerbung
4.4 Konkrete Beschreibung des Besuchs, insbes. unter Berücksichtigung folgender Gesichtspunkte:
- Nachfrage bei Verkäufer und/oder Filialleiter nach fehlendem Produkt
- Möglichst Angabe der Namen des Verkäufers und/oder Filialleiter
- Wiedergabe eventueller Auskünfte durch Verkäufer/Filialleiter
Die gemachten Angaben werden wir ggf. in gerichtlichen Verfahren verwenden und Sie als Zeuge benennen. Das Gericht kann anordnen, dass Sie Ihre Zeugenaussage auch beeiden.
5. Sonstige Werbung (z. B. Fernsehwerbung, Preisangabenverstöße in Schaufenstern o. ä.)
5. Sonstige Werbung (z. B. Fernsehwerbung, Preisangabenverstöße in Schaufenstern o. ä.)
- Wenn möglich Dokumentation des beanstandeten Verhaltens (Foto, Video oder andere Aufzeichnung)
- Eidesstattliche Versicherung zu dem beanstandeten Verhalten mit genauer Beschreibung des Wettbewerbsverstoßes
Bei Verwendung des Online-Formulars erfolgt keine Benachrichtigung des Beschwerdeführers per Post. Sollte der Beschwerdeführer eine E-Mail Adresse angeben, wird an diese E-Mail Adresse eine automatische Eingangsbestätigung versendet. Wir behalten uns vor, bei Missbrauch des Beschwerdeformulars gegen den Absender vorzugehen.
Wir versichern Ihnen die vertrauliche Behandlung Ihrer persönlichen Daten (Datenschutz-Hinweise)
Hinweise dazu, wie wir Ihre Daten verarbeiten (hier: zur Bearbeitung der Beschwerde), sowie zu den Ihnen zustehenden Rechten, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung >>.
Bei Beschwerden zu belästigender Werbung (z. B. Telefon-, Telefax- oder E-Mail-Werbung) müssen wir Ihren Namen sowie Ihre Anschrift oder E-Mail-Adresse bereits im Rahmen einer außergerichtlichen Streitbeilegung bekannt geben. In allen anderen Fällen werden wir uns vor einer Nennung Ihres Namens oder Ihrer Anschrift im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung mit Ihnen in Verbindung setzen.
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Bei Beschwerden zu belästigender Werbung (z. B. Telefon-, Telefax- oder E-Mail-Werbung) müssen wir Ihren Namen sowie Ihre Anschrift oder E-Mail-Adresse bereits im Rahmen einer außergerichtlichen Streitbeilegung bekannt geben. In allen anderen Fällen werden wir uns vor einer Nennung Ihres Namens oder Ihrer Anschrift im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung mit Ihnen in Verbindung setzen.
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