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Informationen zur Zahlungsentgelte-Beschwerde

WBZ Beschwerdestelle

Überblick: Die neuen Regeln für Zahlungsentgelte

Durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie (RL 2015/2366/EU) ändert sich ab dem 13.Januar 2018 das Recht bezüglich der Kosten für die unbare Bezahlung von Waren und Dienstleistungen.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch regelt ab dann der neue § 270a BGB die Möglichkeiten der Berechnung von Kosten bei der Auswahl bestimmter Zahlungswege.

§ 270a BGB lautet:
„Eine Vereinbarung, durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten, ist unwirksam.
Satz 1 gilt für die Nutzung von Zahlungskarten nur bei Zahlungsvorgängen mit Verbrauchern, wenn auf diese Kapitel II der Verordnung (EU) 2015/751 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2015 über Interbankentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge anwendbar ist.“

Für Verbraucher (B-to-C) gilt daher folgendes:

  1. Zusatzkosten für die Nutzung einer SEPA Lastschrift bei der Bezahlung von Waren und Dienstleistungen sind nicht zulässig.

  2. Zusatzkosten für die Überweisung nach einem Kauf auf Rechnung sind ebenfalls nicht zulässig.

  3. Zusatzkosten für Zahlungen mit Kreditkarte sind nicht zulässig, wenn die Kreditkarte im sogenannten Vier-Parteien-Kartenzahlverfahren abgewickelt wird.

    Das betrifft also u.a. folgende Kreditkarten:

    • Visa
    • Mastercard
  4. Zusatzkosten für Zahlungen mit Kreditkarten, die im Drei-Parteien-Kartenzahlverfahren abgewickelt werden sind dagegen zulässig. Das sind in der Regel folgende Karten:

    • Diners
    • American Express
    Die dort verlangten zusätzlichen Kosten dürfen aber nach § 312 a Abs. 4 Ziff. 2 BGB die Kosten nicht übersteigen, die dem Anbieter tatsächlich durch die Nutzung der Kreditkarte entstehen.

  5. Zahlungen über Bezahldienste wie Paypal, Sofortüberweisung oder Amazon Payments fallen nach Auffassung der Wettbewerbszentrale jedenfalls dann unter das Verbot des § 270a BGB neu, wenn die damit ausgelöste Zahlung durch den Verbraucher von seinem Konto per Lastschrift, per Überweisung oder mit seiner Kreditkarte erfolgt.

Für Unternehmer (B-to-B) gilt folgendes:

  1. Zusatzkosten für die Nutzung einer SEPA Lastschrift bei der Bezahlung von Waren und Dienstleistungen sind nicht zulässig

  2. Zusatzkosten für die Überweisung nach einem Kauf auf Rechnung sind ebenfalls nicht zulässig.

  3. Zahlungen über Bezahldienste wie Paypal, Sofortüberweisung oder Amazon Payments fallen nach Auffassung der Wettbewerbszentrale jedenfalls dann unter das Verbot des § 270a BGB neu, wenn die damit ausgelöste Zahlung durch den Unternehmer von seinem Konto per Lastschrift oder Überweisung erfolgt.

  4. Zusatzkosten für die Zahlungen mit einer Kreditkarte sind zulässig
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Hinweise zur Zahlungsentgelte-Beschwerde


Die Beschwerde über die Berechnung eines Zahlungsentgeltes im Zusammenhang mit der Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen kann auf drei Wegen bei der Wettbewerbszentrale erfolgen:

Bitte geben Sie immer Ihren Namen und Ihre postalische Adresse an. Für die schnellere Kommunikation ist die Nennung einer E-Mail-Adresse und Telefonnummer hilfreich.

Wir empfehlen eine postalische Beschwerde, wenn Ihnen bereits Schriftwechsel mit dem Unternehmen vorliegt, den Sie uns in Kopie gerne übersenden können und sollten.

Jedermann kann sich bei der Wettbewerbszentrale über einen Wettbewerbsverstoß beschweren. Anonyme Beschwerden werden von uns allerdings nicht bearbeitet.

Im Streitfall müssen wir die Möglichkeit haben, mit Ihnen Rücksprache zu nehmen. Die Beschwerde muss daher immer eine E-Mail-Adresse enthalten.

Kann die unzulässige Berechnung von Zahlungsentgelten nicht durch Dokumente belegt werden, benötigen wir für die Rechtsverfolgung zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung

Bei Verwendung des Online-Formulars erfolgt keine Benachrichtigung des Beschwerdeführers per Post oder E-Mail. Wir behalten uns vor, bei Missbrauch des Beschwerdeformulars gegen den Absender vorzugehen. Es erfolgt keine Bestätigung der Absendung des Online-Formulars per Post oder E-Mail, da in das Beschwerdeformular in der Vergangenheit mutwillig falsche Ansprechpartner und E-Mail-Adressen eingetragen wurden.

Wir versichern Ihnen die vertrauliche Behandlung Ihrer persönlichen Daten (Datenschutz-Hinweise)

Hinweise dazu, wie wir Ihre Daten verarbeiten (hier: zur Bearbeitung der Beschwerde), sowie zu den Ihnen zustehenden Rechten, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung >>.

Bei Beschwerden zur unzulässigen Berechnung von Zahlungsentgelten in konkreten Schreiben des betroffenen Unternehmens müssen wir Ihren Namen sowie Ihre Anschrift oder E-Mail-Adresse bereits im Rahmen einer außergerichtlichen Streitbeilegung bekannt geben. In allen anderen Fällen werden wir uns vor einer Nennung Ihres Namens oder Ihrer Anschrift im Rahmen der Auseinandersetzung mit Ihnen in Verbindung setzen.

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