Datenschutz/Online Marketing
Aktuelles
Hier finden Sie aktuelle News-Beiträge der Wettbewerbszentrale. Ältere News-Beiträge können über die
Expertensuche leicht recherchiert werden.
In einer aktuellen Entscheidung hat das OLG Köln bestätigt, dass eine Influencerin Postings auf Instagram, als Werbung kennzeichnen muss, auch wenn sie für diese Beiträge keine Bezahlung erhalten hat (Urteil v. 19.02.2021, Az. 6 U 103/20).
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In einer aktuellen Entscheidung hat Landgericht Köln entschieden, dass eine Influencerin Postings auf Instagram, als Werbung kennzeichnen muss, auch wenn sie für diese Beiträge keine Werbeeinnahmen erhalten hat
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Das sehen die Instanzgerichte unterschiedlich. In einer aktuellen Entscheidung kommt das OLG Hamburg zu dem Ergebnis, dass Influencer Beiträge mit Produktdarstellungen und Herstellerhinweisen nicht explizit als Werbung gekennzeichnet werden müssen, wenn es für den Verbraucher offensichtlich ist, dass es sich um Influencer-Marketing handelt (Urteil v. 02.07.2020, Az. 15 U 142/19).
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Der BGH hat mit heutigem Vorlagebeschluss I ZR 186/17 dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob die Regelungen der DSGVO es verhindern, dass anspruchsberechtigte Verbände wie beispielsweise die Verbraucherzentralen oder die Wettbewerbszentrale Datenschutzverstöße mit den Mitteln des Lauterkeitsrechts verfolgen.
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Nach einer Entscheidung des OLG Stuttgart handelt es sich bei Art. 13 DS-GVO (2016/679/EU) um eine Marktverhaltensregelung, weswegen ein Anspruch aus § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG i. V. m. § 3a UWG vorliegen kann. (Urteil v. 27.02.2020, Az. 2 U 257/19, nicht rechtskräftig).
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Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Urteilen vom 07.11.2019 (Az. 9 U 6/19 und Az. 9 U 39/18) dazu entschieden, dass auch Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung als Marktverhaltensregeln i. S. d. § 3a UWG eingeordnet werden können und ein Verstoß dagegen im Ergebnis einen lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruch begründen kann.
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Wie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mitgeteilt hat, müssen Betreiber von Webseiten eine explizite Einwilligung der Nutzer dafür einholen, dass der Anbieter eines auf der Webseite eingebundenen Dritt-Dienstes die dort erhobenen Daten auch für eigene Zwecke nutzen darf.
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Der EuGH hat entschieden, dass eine Einwilligung für die Speicherung und den Abruf von Cookies auf dem Gerät des Besuchers einer Website durch ein voreingestelltes Ankreuzkästchen, das der Nutzer zur Verweigerung seiner Einwilligung abwählen muss, nicht wirksam erteilt werden kann (Urteil v. 01.10.2019, Rs. C-673/17).
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Das Bundesverwaltungsgericht hat laut einer Pressemitteilung entschieden, dass der Betreiber eines im Sozialen Netzwerk „Facebook“ unterhaltenen Unternehmensauftritts (sogenannte Fanpage) verpflichtet werden kann, seine Fanpage abzuschalten, falls die von Facebook zur Verfügung gestellte digitale Infrastruktur schwerwiegende datenschutzrechtliche Mängel aufweist (Urteil v. 11.09.2019, Az. BVerwG 6 C 15.18,
s. Pressemitteilung des BVerwG).
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Der EuGH hat mit Urteil vom 29.07.2019 entschieden, dass der Betreiber einer Website, auf der das Social Plugin „Gefällt mir“ von Facebook eingebunden ist, für das Erheben von personenbezogenen Daten und deren Weitergabe durch Übermittlung an die Plattform datenschutzrechtlich mitverantwortlich sein kann (Rs. C 40/17).
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