Nationales Wettbewerbsrecht
Aktuelles
Der BGH hat entschieden, dass das Angebot der Werbeblocker-Software „AdBlock Plus“ wettbewerbsrechtlich zulässig ist (Urteil v. 19.04.2018, Az. I ZR 154/16).
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Mit einem gestern veröffentlichten Leitfaden zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) will die Europäische Kommission die Anwendung der ab dem 25.05.2018 geltenden neuen Datenschutzbestimmungen erleichtern. Außerdem hat die Kommission ein Online-Tool eingerichtet,
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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei einer Preisaktionswerbung für Möbel die Angaben zu von der Aktion ausgeschlossenen Waren schon in dem für die Werbung benutzten Kommunikationsmittel selbst zu machen sind. Eine Ausnahme gilt dann, wenn räumliche oder zeitliche Beschränkungen dieses Kommunikationsmittels einer entsprechenden Angabe entgegenstehen. Dies sei bei Werbeanzeigen in der Regel nicht der Fall (BGH, Urteil vom 27.07.2017, Az. I ZR 153/16 - 19 % MwSt. GESCHENKT).
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Mit einem jüngst bekannt gewordenen Beschluss in einem „Detox“-Verfahren gegen einen weiteren Hersteller einer Kräuterteemischung hat der BGH die Revision gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg (Urteil vom 29. Juni 2016, Az. 3 U 32/16) zurückgewiesen und noch einmal bestätigt, dass die Bezeichnung „Detox“ eine spezielle gesundheitsbezogene Angabe darstellt
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In einem Verfahren zur Frage der Zulässigkeit von AdBlockern im Internet hat der Bundesgerichtshof (BGH) Termin zur mündlichen Verhandlung für den 19.04.2018 anberaumt (Az. I ZR 154/16). Dies teilte der BGH am Dienstag in einer Pressemitteilung mit.
Die Klägerin ist die Axel Springer AG und stellt im Rahmen ihrer Verlagstätigkeit ihre redaktionellen Inhalte auch auf ihren Webangeboten zur Verfügung und
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Urteil des OLG Karlsruhe gegen den Hersteller von Trockensuppen für Kinder bestätigt (Az. I ZR 100/16). Dem Unternehmen wurde untersagt, die Produkte als „mild gesalzen“ auszuloben.
Zum Sachverhalt
Gegenstand des Verfahrens waren drei Tütensuppen für Kinder mit einem Salzgehalt von 0,6 g, 0,7 g und 0,8 g Salz je 100 ml.
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In einem in dieser Woche veröffentlichten Urteil verlangt der BGH von Vergleichsportalen, die sich nicht auf die werbefinanzierte Darstellung von Vergleichsergebnissen beschränken, sondern bei Vermittlung von Verträgen Provisionen erhalten, stärkere Transparenz (BGH, Urteil vom 27.04.2017, Az. I ZR 55/16):
Im konkreten Fall hatte ein Preisvergleichsportal für Bestattungsdienstleistungen nur Ergebnisse von solchen Anbietern dargestellt, die dem Portalbetreiber im Falle der Vermittlung eines Bestattungsvertrages über das Portal eine Provision von 15 oder 17,5 Prozent des Angebotspreises zahlten. Andere Anbieter blieben bei den Ergebnissen des angebotenen Preisvergleichs unberücksichtigt.
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Nach der Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom Oktober 2016 zur Geltung der deutschen Arzneimittelpreisbindung für niederländische Apotheken (Urteil vom 19.10.2016, Rs. C-148/15) hat sich nun erstmals der BGH zur Vereinbarkeit des deutschen Arzneimittelpreisrechts mit Europarecht geäußert. Das Urteil stammt bereits vom 24. November 2016, die Urteilsgründe wurden aber erst jetzt veröffentlicht. In dem Verfahren zwischen einer Apothekerkammer und einer in den Niederlanden ansässigen Apotheke, die Kunden in Deutschland beliefert, ging es um verschiedene Marketingmaßnahmen dieser Apotheke.
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Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Stuttgart einem Unternehmer, der eine Konzession zur Personenbeförderung mit Mietwagen besitzt, untersagt, über eine Domain www.taxi-n... .de zu werben bzw. unter der Bezeichnung „Taxi N. …“ im geschäftlichen Verkehr aufzutreten (Urteil vom 20.07.2016, Az. 11 O 91/16). Diese Entscheidung des LG Stuttgart ist nunmehr rechtskräftig geworden, nachdem der Beklagte im Termin zur mündlichen Verhandlung am 16.03.2017 vor dem OLG Stuttgart seine Berufung zurückgenommen hat
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Nach dem Willen des Gesetzgebers dürfen Onlinehändler dem Verbraucher für die Zahlung per Lastschrift, Überweisung, Kreditkarte oder andere besonders gängige Bezahlmöglichkeiten künftig keine zusätzlichen Zahlungsentgelte in Rechnung stellen: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz plant, im Rahmen der Umsetzung des zivilrechtlichen Teils der EU-Richtlinie über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (RL 2015/2366/EU) Händler zu verpflichten, die angebotenen Zahlungsmöglichkeiten weitestgehend für den Verbraucher kostenlos anzubieten.
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