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Nationales Wettbewerbsrecht

Überblick

Das deutsche allgemeine Lauterkeitsrecht ist seit 1909 im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verankert. Seitdem hat das Gesetz zahlreiche Änderungen erfahren.

Eine Reform hat das UWG unter anderem mit dem am 05.11.2015 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur zweiten Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BGBl. 2015 Teil I Nr. 49, Seite 2158) erfahren. Hintergrund war die erforderliche Umsetzung der europäischen Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken in nationales Recht. Eine weitere Modifizierung des UWG erfolgte 2020 mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (BGBl. 2020 Teil I Nr. 56, Seite 2568), welches zum Ziel hat, den sog. Abmahnmissbrauch einzudämmen. Das neue Gesetz bringt Änderungen im Bereich der Klagebefugnis, der Geltendmachung von Aufwendungsersatz und der Vereinbarung von Vertragsstrafen mit sich. Neu sind zudem erweiterte Gegenansprüche von Abgemahnten.

Ergänzt wird das UWG durch Nebengesetze, die insgesamt eine im Wesentlichen marktverhaltensregelnde Funktion haben, wie die Preisangabenverordnung oder das Ladenschlussgesetz, und Nebengesetze, die neben anderen Bestimmungen auch wettbewerbsrechtliche Vorschriften enthalten, wie das Heilmittelwerbegesetz oder das Telemediengesetz.